Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Familienrecht
Ein
Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem im Rahmen einer
umfangreichen Zusatzausbildung und eines damit verbundenen
strengen formalisierten Prüfungsverfahrens der Titel
Fachanwalt verliehen wurde.
Die Verleihung des Titels
Fachanwalt/Fachanwältin erfolgt offiziell durch die Rechtsanwaltskammer. Voraussetzung
für den Erwerb des Titels sind besondere theoretische
Kenntnisse und mehrjährige nachgewiesene praktische
Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Diese übersteigen die
durch Studium und gewöhnliche Berufspraxis erworbenen
Fähigkeiten und Kenntnisse in erheblichem Maße.